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29. Januar 2020: Die wichtigsten Themen der aktuellen Plenarwoche (5. KW)

Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu zwei Stunden debattiert. TOP 3: Gebäudeenergiegesetz für bessere Energieeffizienz
Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen.
Mit dem Gesetzesentwurf für ein Gebäudeenergiegesetz, das diese Woche in erster Lesung beraten wird, wird das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst. Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

TOP 5: Adoptionshilfe-Gesetz
Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, der in erster Lesung beraten wird, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt.
Mit dem Gesetz sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen. Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechts-anspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkind-Adoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden.
Außerdem setzt die Bundesregierung auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unter-stützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären.
Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

TOP 10: Stärkung der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs

Wir stärken den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnten wir die Stärkung des ÖPNV durchsetzen und werden damit die umweltfreundliche Mobilität und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Darum haben wir im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die diese Woche abschließend im Bundes-tag beraten wird, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel. Auch wird nun u. a. die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht. Zudem werden wir im parlamentarischen Verfahren Förderhürden noch-mals herabsetzen und neue Fördertatbestände einführen. Ab 2021 stehen dann jährlich 1 Mrd. Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich haben wir mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel ab 2025 noch einmal verdoppelt werden. Ein großer Erfolg ist außerdem, dass wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemein-den schaffen. Denn die ab 2025 zur Verfügung stehenden 2 Mrd. Euro werden ab 2026 jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung. Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördern damit klimafreundliche Mobilität für alle.

TOP 12: Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr
Im Rahmen des Klimapaketes haben wir beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich
2031 zur Verfügung stellt, soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.
Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und damit klimafreundliche Mobilität für alle.

TOP 14: Errichtung der Engagement- und Ehrenamtsstiftung
Unsere Demokratie ist ohne zivilgesellschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Jede und jeder der insgesamt 30 Millionen Menschen leistet für den Zusammenhalt in unserem Land tagtäglich ihren und seinen Beitrag – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Besonders in den ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt die tragenden Säulen eines lebendigen und intakten Gemeinwesens.
Die Strukturen vor Ort sind jedoch regional sehr unterschiedlich ausgeprägt – insbesondere in den neuen Bundesländern. Um hier gleichwertige Lebensverhältnisse her-zustellen, braucht es eine passgenaue Förderung. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den vergangenen Jahren verändert. Neben den ursprünglichen und gewachsenen Formen des Engagements haben sich neue Formen herausgebildet, etwa im digitalen Bereich.
Ziel des Gesetzentwurfs von SPD und CDU/CSU, der in dieser Woche beschlossen werden soll, ist es, das bürgerschaftliche Engagement auch auf Bundesebene zu stärken und zu fördern - insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck soll eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ mit Sitz in Neustrelitz errichtet werden.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass die Stiftung nicht nur einen Service- und Beratungsauftrag haben wird, sondern zivilgesellschaftliches Engagement auch konkret finanziell fördern kann. Vorgesehen ist zudem, dass die Stiftung jährlich 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln für ihre Arbeit erhält.

TOP 15: Beschleunigte Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit
Im Jahr 2016 sind neue umfassende vergaberechtliche Änderungen in Kraft getreten, die die Beschaffung von öffentlichen Stellen betreffen. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre haben jedoch gezeigt, dass für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit weiterer Anpassungsbedarf besteht. Denn sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland führen dazu, dass die Beschaffungsverfahren schneller durch-geführt werden müssen. Darum ändert der Gesetzesentwurf zur beschleunigten Be-schaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit, der diese Woche abschließend beraten wird, sowohl Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als auch in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit. Neben der dadurch ermöglichten schnelleren Beschaffung werden auch Änderungen in der Vergabestatistikverordnung umgesetzt.

TOP 22: Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich
Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Diese Woche wird der Deutsche Bundestag zwei Gesetze be-schließen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehören u.a. die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.
Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann. Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen

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